Presse 24.01.06 11:16 Von: Karin Vogt
Solarinitiative Tamm
Information zur Beteiligung an der gemeinschaftlich betriebenen Solaranlage
Unsere Ziele sind:
Regenerative Energien und eine dezentrale Energieversorgung zu fördern, ohne die Atomindustrie zu unterstützen.
Eine gemeinschaftlich betriebene Solaranlagen auf den Weg zu bringen. Damit möchten wir dazu beitragen, den Ausstoß an CO2 und anderer schädlicher Emissionen zu verringern.
Mit jeder Anlage die ans Netz geht, verringert sich die Abhängigkeit gegenüber den endlichen Öl-, Kohle-, Uran- und Gasressourcen.
Durch eine Gemeinschaftsanlage, jedem Interessierten die Möglichkeit zu geben, seine Ideen und Vorstellungen um zu setzen. Denn nicht jedem steht eine geeignete Dachfläche zur Verfügung.
Die ökologische Stromerzeugung in Tamm und Umgebung auf den Weg zu bringen. Vergleichbare Anlagen sind in unseren Nachbarorten schon seit langem am Netz und produzieren Strom in umweltschonende Weise (Link: Beispiele aus anderen Gemeinden, z.B. Sonnenweide Markgröningen, Sachsenheim).
Wer steht hinter der „Solarinitiative Tamm“ ?
Wir sind eine Gruppe von Tammer Bürgern die es sich zum Ziel gemacht hat, auch in Tamm eine gemeinschaftlich betriebene Fotovoltaikanlage zu errichten. Federführend in der Vorbereitung und Ansprechpartner der Solarinitiative Tamm sind Karin Vogt, Gemeinderätin in Tamm für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Reiner Balko, freier Architekt in Tamm.
Standort
Der geplante Standort der Solaranlage soll auf dem Dach des Büro- und Geschäftsgebäudes der Firma Oskar Blummer GmbH & Co.KG sein. Dieses Gebäude befindet sich im Gewerbegebiet Laiern, Carl-Zeiss-Str. 6, Bietigheim-Bissingen (www.blummer.de.)
Die Anlage soll auf dem Flachdach, des vor 5 Jahren erstellten Büro- und Geschäftsgebäudes, errichtet werden. Dieses Dach umfasst eine Größe von 300 qm. Es befindet sich in einwandfreiem Zustand und da es erst vor 5 Jahren erbaut wurde, dürfte es unter normalen Bedingungen, für die nächsten 20 Jahre reparaturfrei sein.
Die Dachfläche wird durch die Firma Blummer, gegen eine symbolische Dachnutzungsgebühr, langfristig zur Verfügung gestellt. Sie wird ebenfalls Gesellschafter werden.
Wie schon erwähnt handelt es sich bei der Firma Blummer um einen Dachdeckerbetrieb. Es ist vorgesehen, daß zumindest die Unterkonstruktion der Solarpaneelen durch Personal der Firma Blummer montiert wird. Damit ist eine fachgerechte Montage gewährleistet. Diese Zusammenarbeit stellt auch sicher, dass die Module ohne Beschädigung der Dachfläche angebracht werden.
Die zu gründende Gesellschaft (näheres dazu siehe unter Punkt: Beteiligung als Gesellschafter) schließt einen Gestattungsvertrag mit der Firma Blummer, über die Nutzung der Dachfläche ab.
Die Technik
Die Solarzellen der geplanten Anlag erzeugen aus dem einfallenden Licht, elektrischen Gleichstrom. Durch einen Wechselrichter wird der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt, der dann über eine Zähler in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Die Solarzellen, heute üblicherweise kristalline Silizium-Solarzellen, sind verschleißfrei und alterungsbeständig. In der Regel und unter normalen Bedingungen, geben die Hersteller eine Mindestlebensdauer von etwa 15 Jahren an. Manche Hersteller garantieren für 25 Jahre, eine Leistung von mindestens 80% der Nennleistung der Anlage. Die Leistung hängt wiederum von der Größe des Solarkollektors ab. Bei Silizium-Solarzellen beträgt der Flächenbedarf pro Zelle etwa 10 m2 pro kWp. Eine Solaranlage mit 1 kWp erzeugt pro Jahr etwas 900 kWh elektrischen Strom.
Die Dachfläche bietet Platz für eine Anlage mit einer maximalen Leistung von
30 KWp. Die tatsächliche Größe der Anlage richtet sich nach der Anzahl der Gesellschafter und der Höhe der Einlage. Diese Entscheidung wird von den Gesellschaftern getroffen.
Die Beteiligung als Gesellschafter
Die Rechtsform der Gesellschaft ist eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). (siehe unten stehende Datei Gesellschaftervertrag_Entwurf_08-12-05.pdf)
Die GbR ist, um ein Gemeinschaftsunternehmen zu führen, in ihrer Form einfach und unbürokratisch. Die Gesellschafter schließen einen Vertrag, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Entscheidungen werden durch die Mehrheit der Gesellschafter getroffen. Die Verwaltungskosten könne durch diese Rechtsform gering gehalten werden.
Die Gesellschafterversammlung wählt einen Geschäftsführer aus den Mitgliedern der GbR
Beteiligung der Gesellschafter:
Die Anschaffung und der Betrieb der Anlage wird ausschließlich aus den einmaligen Einlagen der Gesellschafter finanziert.
Die Mindesteinlage ist ein Anteil in Höhe von € 1.000,-
Die Anlage wird darlehensfrei realisiert. Bankkredite o.ä. werden nicht aufgenommen.
Die Kosten für die Anteile werde nach Unterzeichnung und Bestätigung der Beitrittserklärung, und vor Auftragsvergabe an die ausführende Firma fällig.
Wichtige rechtliche Daten
Die folgenden Bemerkungen sind rein informativ und stellen keine juristische Beratung dar. Sollten Sie weitere rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.
Was bedeutet die Haftung als Gesellschafter?
Bei einer GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem persönlichen Vermögen.
Die Form der GbR ist die häufigste Gesellschaftsform für kleine und mittlere Gesellschaften, auch die, die Solaranlagen betreiben. Es ist bisher noch kein Haftungsfall für einen Gesellschafter einer Solaranlage bekannt geworden. Dies soll aber nicht verschweigen, das ein Haftungsrisiko bestehen kann.
Die Gesellschaft schließt entsprechende Versicherungen ab, die eine ausreichende Deckung aufweisen. Es sind dadurch Schadensfälle jeglicher Art versichert, z.B. Umwelteinflüsse (Sturm, Hagel, Orkan), Brand, Kurzschluss, Vandalismus etc., aber auch Haftpflichtschäden die aus dem Betrieb der Anlage entstehen könnten. Damit sollte das persönliche Haftungsrisiko auf ein Minimum gesenkt werden.
Finanzierung
Das Eigenkapital besteht aus den gezeichneten Anteilen (Ã € 1.000,--) aller Gesellschafter.
Die Errichtung der Fotovoltaikanlage wird voraussichtliche mit etwa
€ 4.500.- bis € 5.000.-, pro installiertem Kwpeak, veranschlagt werden. In der Gesamtsumme ca. € 150.000,-.
Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Anlage soll nach einer beschränkten Ausschreibung, an eine qualifizierte Fachfirma vergeben werden.
Die Gesellschafter entscheiden über die eingegangenen Angebot und erteilen den Zuschlag.
Die Kosten für den Anschluss ans Stromnetz, müssen diesen Kosten zugeschlagen werden.
Stromerlöse:
Für die, in das Netz eingespeiste Energie, erhält die GbR nach dem erneuerbaren Energie-Einspeisegesetz (EEG) vom Gesetzgeber, für eine im Jahr 2006 installierte Anlage, eine Vergütung pro kWh in Höhe von 5,18 Cent.
Diese Vergütung ist auf 20 Jahre verbindlich festgeschrieben. (EEG - Energieeinspeisevergütungsgesetz, siehe unten stehende Datei eeg_04.pdf)
Zählerkosten:
Der Zähler wird Eigentum der GbR. Mit entsprechenden Unterhaltskosten ist nicht zu rechnen.
Wartung und Reparatur:
Eine Solaranlage ist im Normalfall nahezu wartungsfrei. Die Garantie der Hersteller deckt vieles bereits ab. Die Lieferanten gewähren auf Ihre Solarpaneelen in der Regel zwischen 5 und 15 Jahren Garantie.
Auf den Wechselrichter werden meist geringere Garantiezeiten gewährt.
Für Reparaturfälle bzw. für Fälle, in denen ein Austausch nach der Gewährleistungsfrist erfolgen muss, werden Rücklagen gebildet.
Verwaltungskosten:
Die Verwaltungskosten können beinhalten, Aufwandsentschädigungen für Geschäftsführung, kaufmännische Betreuung, Buchhaltungskosten etc.. Die genaue Bemessung wird, der noch zu erstellende Finanzplan, aufzeigen. Ebenso wird die Höhe durch die Gesellschafterversammlung beschlossen.
Ausschüttung an die Gesellschafter:
Die Ausschüttungen erfolgen für jeden Anteil in gleicher Höhe. Die Ausschüttung ist unabhängig vom steuerlichen Ergebnis der Gesellschaft.
Rendite
Die Rendite liegt, je nach Finanzierungsform und Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten der Gesellschafter, zwischen 5 % und 8%.
Jedes Jahr zusätzliche Laufzeit der Anlage, über die angenommenen 20 Jahre hinaus, erhöht die Rendite entsprechend. Die einmalige Installationssumme der Anlage, hat sich nach ca. 10 Jahren amortisiert.
Steuerliche Bemerkungen
Die steuerlichen Bemerkungen sind nur informativer Art und stellen keine Beratung dar. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerfachmann/frau.
Gewinn- und Verlustzuweisung:
Jeder Gesellschafter ist anteilig am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Im Falle eines Verlustes (in den Anfangsjahren) sinkt die persönliche Steuerbelastung. Im Falle eines Gewinnes werden hingegen Steuerzahlungen fällig.
Abschreibungen:
Die Solaranlage soll nach einem, von der GbR festzulegenden Steuermodell, abgeschrieben werden. Es gibt unterschiedliche Arten: Lineare oder degressive Abschreibung.
Kapitalertragssteuern:
Kapitalertragssteuern, die der GbR angerechnet werden, gehen anteilig an die Gesellschafter weiter. Diese können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Sonderwerbungskosten:
Sollte ein Gesellschafter private Aufwendungen haben, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Solaranlage zu sehen sind, z.B. Fahrt- oder Kopierkosten, können diese als Sonderwerbungskosten angesetzt werden und mindern ihrerseits den anteiligen Gewinn.
Umsatzsteuer:
Die Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie ist somit berechtigt Mehr- und Vorsteuer zu verrechnen.
Weitere Informationen
In unserer Auflistung haben wir versucht, so detailliert wie möglich zu informieren und offenen Fragen zu beantworten.
Falls es uns gelungen ist, Ihr Interesse zu wecken und/oder Sie noch mehr über unser Projekt wissen möchten schreiben Sie uns einfach kurz: gruene.tamm(at)web.de.
Unsere kompetenten Fachleute nehmen sich Zeit für Ihre Fragen. Sie geben detailliert Auskunft zur technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Abwicklung einer „Solar-GbR“.
Gerne stehen wir Ihnen aber auch im Vorfeld für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Wir hoffen Sie zu unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen und verbleiben
mit sonnigen Grüßen
Karin Vogt Frankfurter Straße 11 07141/60 72 88 vogt-tamm@t-online.de | Reiner Balko Rosenstraße 11 07141/60 16 84 Reiner.Balko@t-online.de |
Termine
Keine Termine gefunden
Grün wählen!
Sie haben eine Frage? Sie wollen Mitglied werden? Sie suchen einen Ansprechpartner auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene?
Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen gerne weiter:
Mo - Fr: 9 - 16 Uhr
0180 - 567 2 456 (12 cent/min)
